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Säulen 2a und 3a: Bund plant höhere Besteuerung von Kapitalleistungen

Der Bund benötigt Geld und hat in diesem Zusammenhang eine Expertengruppe Vorschläge ausarbeiten lassen. Die individuell wohl einschneidendste Massnahme betrifft eine Erhöhung der Besteuerung von Kapitalbezügen aus den Säulen 2a und 3a. Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Bund besteuert einen Bezug von einer Million CHF aktuell zu 2.3%.
  • Die Kantone wenden unterschiedliche Besteuerungssysteme an; die Belastung reicht bei einem Bezug von einer Million CHF von rund 3% (AI) bis knapp 9% (ZH). Der Kanton Bern gehört zur Spitze (7.43%), der Kanton Solothurn zum Mittelfeld (5.54%).
  • Bezüge im selben Jahr werden in der Regel (bereits heute) über beide Säulen zusammengezählt.
  • Die geplanten Änderungen betreffen den Bund, die Kantone behalten ihre Autonomie. Ob und in welcher Form sie nachziehen werden, ist offen.
  • Der Bund möchte künftig einen 7-stufigen, progressiven Spezialtarif anwenden, mit einem Maximalsatz von 11.5% für den Teil über 10 Millionen CHF; bei einem Kapitalbezug von einer Million CHF würde sich neu ein Steuersatz von 4.26% ergeben (Erhöhung um 85% zu heute).
  • Es ist eine Gesetzesänderung nötig, die Änderungen werden voraussichtlich frühestens auf 2028 in Kraft treten.
  • Einzahlungen in die Säulen 2a und 3a mit nachfolgendem Kapitalbezug werden bei Umsetzung der Reform auch weiterhin erhebliche Steuereinsparungen ermöglichen – wenn auch geringere als bisher.

Politisch wurde bereits Opposition gegen das Vorhaben angemeldet. Kurzfristig besteht kein Handlungsbedarf.

Wichtig ist im Zusammenhang mit einem Kapitalbezug aus den Säulen 2a und 3a ungeachtet der möglichen Änderungen eine sinnvolle Planung. Insbesondere sind rechtzeitig eine Staffelung der verschiedenen Bezüge und – sofern möglich – eine Pensionierung in mehreren Schritten ins Auge zu fassen. Je nach individueller Situation und Höhe der Kapitalauszahlung kann auch eine gezielte, dauerhafte Wohnsitzverlegung eine mögliche Option sein.

Informieren Sie sich übers gesamte Entlastungspaket resp. zur geplanten Reform der Besteuerung von Kapitalbezügen.

 

Verfasser: Wolfgang Hayoz

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