Massnahmen gegen den missbräuchlichen Konkurs

Am 1. Januar 2025 treten in der Schweiz schärfere Massnahmen zur Bekämpfung missbräuchlicher Konkurse in Kraft. Diese neuen Regelungen zielen darauf ab, den Schutz von Gläubigern zu verbessern und den Missbrauch bestehender Regelungen einzudämmen (Auszug der wichtigsten Neuerungen):

Der Verzicht auf die eingeschränkte Revision (Opting-out) ist neu nur noch für künftige Geschäftsjahre möglich. Die Gesellschaft muss beim Handelsregister die entsprechende Verzichtserklärung vor Ende des laufenden Geschäftsjahres unter Beilage einer unterzeichneten Jahresrechnung, eines Revisionsberichtes sowie eines Protokolls der Generalversammlung anmelden.

Wenn der Anschein besteht, dass die Voraussetzungen für ein Opting-out nicht mehr erfüllt sind, muss das Handelsregister eine Erneuerung der Verzichtserklärung oder die Bezeichnung einer Revisionsstelle verlangen.

Eine wichtige Neuerung betrifft die Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden: Eingeführt wird eine Meldepflicht der kantonalen Steuerverwaltung gegenüber dem Handelsregisteramt, falls eine Gesellschaft mit Opting-out keine Jahresrechnung eingereicht hat. Basierend auf einer solchen Meldung ist das Handelsregisteramt verpflichtet, die Erneuerung der Verzichtserklärung oder die Ernennung einer Revisionsstelle zu verlangen. Wird diese Erneuerung unterlassen, erfolgt die Überweisung an das Gericht durch das Handelsregisteramt, was zu einem Organisationsmangelverfahren bis hin zur Auflösung der Gesellschaft führen kann. Möglich ist auch eine Strafanzeige des Handelsregisteramts wegen ordnungswidriger Führung der Geschäftsbücher. Überdies leitet das Handelsregisteramt künftig auch umgekehrt eine von der Gesellschaft eingereichte Jahresrechnung ohne Weiteres an die kantonale Steuerverwaltung weiter.

Die bereits im Handelsregister eingetragenen Opting-out müssen nicht angepasst werden und sind weiterhin gültig.

Quelle: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-98334.html

Verfasser: Markus Reinle

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