Unternehmungen, welche die Voraussetzungen der Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz erfüllen, sind verpflichtet, gemäss Art. 67 MWST eine Vertretung mit Geschäfts- oder Wohnsitz in der Schweiz zu bestimmen.
Unser Spezialisten-Team steht Ihnen für Auskünfte im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer und weiteren schweizerischen Steuerfragen gerne zur Verfügung.